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   BGH, 17.09.1999 - V ZR 220/98   

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https://dejure.org/1999,5061
BGH, 17.09.1999 - V ZR 220/98 (https://dejure.org/1999,5061)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1999 - V ZR 220/98 (https://dejure.org/1999,5061)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1999 - V ZR 220/98 (https://dejure.org/1999,5061)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 565 a; ; BGB § 459 Satz 2; ; BGB § 459 Abs. 1; ; BGB § 463 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 459 S. 2, §§ 133, 157
    Auslegung einer Gewährübernahme in einem Grundstückskaufvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung einer Gewährübernahme in einem Grundstückskaufvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hat der Verkäufer die baurechtliche Zulässigkeit zugesichert? (IBR 2000, 340)

Papierfundstellen

  • NZBau 2000, 21
  • MittRhNotK 2000, 249
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.10.1997 - V ZR 248/96

    Zusicherung des aktuellen Ausbauzustandes im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 17.09.1999 - V ZR 220/98
    Die Erklärung, die Gewähr für eine bestimmte Eigenschaft zu übernehmen, kann ebenso wie die Versicherung, daß die Gebäude genehmigt sind (Senatsurt. v. 31. Oktober 1997, V ZR 268/96, WM 1998, 78), nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte nicht anders denn als Zusicherung im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB verstanden werden.

    b) Die weitere Erwägung des Berufungsgerichts, jedenfalls habe sich die Gewährübernahme nicht auf die Zulässigkeit des vorhandenen Ausbauzustandes erstrecken sollen, wird der Rechtsprechung des Senats ebenfalls nicht gerecht (Urt. v. 31. Oktober 1997, V ZR 268/96, WM 1998, 78).

  • BGH, 07.02.1992 - V ZR 246/90

    Sachmängelgewährleistung für Bebaubarkeit eines Kaufgrundstücks, orientiert am

    Auszug aus BGH, 17.09.1999 - V ZR 220/98
    Zwar kann die baurechtliche Zulässigkeit sowohl Gegenstand einer vertraglichen Beschaffenheitsangabe (§ 459 Abs. 1 BGB) als auch Zusicherung einer Eigenschaft sein (§ 459 Abs. 2 BGB; Senat, BGHZ 117, 159, 162).
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 17.09.1999 - V ZR 220/98
    Da weitere Feststellungen nicht erforderlich und auch nicht zu erwarten sind, kann der Senat die Klausel in dem erörterten Sinn selbst auslegen (BGHZ 65, 107, 112).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2018 - 24 U 194/17

    Beim Immobilienkauf gibt´s immer noch fiktive Mängelbeseitigungskosten

    Diese Grundsätze hat der 5. Zivilsenat in seiner Entscheidung vom 17. September 1999 (Az. V ZR 220/98, Rz. 9) bekräftigt.
  • LG Krefeld, 26.10.2017 - 3 O 256/16

    Schadensersatzanspruch wegen einer baurechtlich nicht genehmigten Nutzung eines

    Ist das nicht der Fall, muss der Verkäufer den Käufer hierauf ausdrücklich hinweisen und seine Erklärung entsprechend eingrenzen (vgl. BGH, BGH, Urteil vom 31. Oktober 1997 - V ZR 248/96 -, Urteil vom 17. September 1999 - V ZR 220/98 -, beide zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2003 - 9 U 41/03

    Auslegung von Gewährleistungsklausel hinsichtlich Zulässigkeit der vorhandenen

    Unter Berücksichtigung des im Regelfall anzunehmenden Interesses des Käufers, das von ihm in einem bestimmten Ausbauzustand besichtigte Objekt, das in dieser Gestalt Grundlage für seine Kaufentscheidung und die damit in Zusammenhang stehenden Kalkulationen ist, auch entsprechend zu nutzen, ist diese Klausel ebenso wie die Erklärung, "die aufstehenden Gebäude seien behördlicherseits genehmigt" nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte grundsätzlich als Zusicherung, dass nicht nur das verkaufte Gebäude selbst, sondern auch dessen Nutzung nach dem konkreten Ausbauszustand baurechtlich genehmigt sei, zu verstehen (BGH WM 1998, 78 f.; MittRhNotK 2000, 249 f.) Bei Verwendung dieser Klausel scheidet eine Gewährsübernahme für die Zulässigkeit der Nutzung nur aus, wenn beide Parteien die abgegebene Erklärung übereinstimmend in einem anderen Sinn verstanden haben oder der Verkäufer seine Zusicherung entsprechend einschränkt (BGH a.a.O).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01

    Keine Zusicherung der Eigenschaften - Nutzbarheit zum Wohnen /

    Der Kaufvertrag der Parteien enthält keine ausdrückliche Erklärung der Beklagten darüber, dass sie in vertraglich bindender Weise die Gewähr dafür übernehmen wolle, dass das verkaufte Wohneigentum zu Wohnzwecken nutzbar und die Nutzungsänderung von Gewerbe zur Wohnung genehmigt ist (anders als in BGH NJW 1998, 35, hat die Beklagte nicht "versichert, dass die aufstehenden Gebäude behördlicherseits genehmigt und abgenommen" seien; auch die nichtveröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofes V ZR 220/98 vom 17. September 1999 ergangen zu OLG Düsseldorf, 9 U 151/96, lässt sich hier nicht heranziehen, dort hatte der Verkäufer erklärt, die Gewähr für eine bestimmte Eigenschaft zu übernehmen, was der Bundesgerichtshof als Zusicherung ausgelegt hat).
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